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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Speyer e.V. findest du hier .

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Beitragsordnung der Ortsgruppe

Die Beitragsordnung können sie auch als PDF-Dokument hier herunterladen.

1. Die DLRG-Ortsgruppe Speyer e.V. ist ein gemeinnützig anerkannter Verein und als besonders förderungswürdig nach § 5 Abs. 1 Nr, 9 KStG i.V.m. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 AO anerkannt. Sie finanziert sich hauptsächlich durch Beiträge ihrer Mitglieder. Diese Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

Der Mitgliedsbeitrag kann bei der Lohn- oder Einkommenssteuer als Spende geltend gemacht werden. Eine gesonderte Spendenbescheinigung über den Mitgliedsbeitrag wird nicht ausgestellt, der Kontoauszug ist als Nachweis ausreichend.

2. Die Mitglieder haben Jahresbeiträge zu leisten, deren Höhe von der Mitgliederversammlung nach § 12 (2) Ziff. e bzw. (3) der Vereinssatzung festgelegt wird.

3. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter (= Eltern) für die Mitgliedsbeiträge des Mitglieds.

4. Auf schriftlichen Antrag eines einzelnen Mitgliedes kann der Vorstand eine zeitlich begrenzte Beitragsermäßigung oder eine Beitragsbefreiung gewähren. Um eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, ist das Mitglied verpflichtet, dem Vorstand über seine wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft zu geben.

5. Der Beitrag ist am 15. März eines Jahres für das laufende Geschäftsjahr fällig. Der Beitragseinzug erfolgt grundsätzlich durch Lastschrifteinzug, Abbuchungen sind nur von einem Girokonto möglich.

Die Gläubiger-ID der DLRG Speyer e.V. lautet: DE14ZZZ00000528076

Bankgebühren, die durch fehlende Deckung, erloschene Konten oder falsche und/oder unvollständige Angaben des Zahlungspflichtigen entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

Ein fehlgeschlagener Lastschrifteinzug führt zu einer Rechnungsstellung für die, neben den Bankgebühren, ein Zuschlag von € 5,- erhoben wird.

6. Mitglieder, die in begründeten Ausnahmefällen nicht am Lastschrifteinzug teilnehmen können, müssen ihren Beitrag bis Ende Februar des Geschäftsjahres überwiesen haben. Andernfalls erfolgt eine Rechnungsstellung für die ein Zuschlag von € 5,- erhoben wird.

7. Spätestens einen Monat nach Fälligkeit werden säumige Mitglieder zuerst erinnert und dann gemahnt. Nach der 2. erfolglosen Mahnung kann unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel ein gerichtliches Beitreibungsverfahren eingeleitet werden, worüber der Vorstand entscheidet. Die Kosten gehen zu Lasten des Betroffenen.

Bis zur Begleichung der Rückstände können Mitglieder durch den Vorstand für die Teilnahme an allen Aktivitäten des Vereins gesperrt werden.

8. Der Familienbeitrag kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 3 Personen einer Familie Mitglied sind. Familienmitglieder scheiden mit Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich aus dem Familienbeitrag aus. Wenn das letzte Kind aus der Familienmitgliedschaft ausscheidet werden die verbliebenen Familienmitglieder auf Einzelmitgliedschaften umgestellt.

Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes von dieser Regelung abweichen und den Beitrag auf Jugendbeitrag zurückstufen, wenn der prüfbare Nachweis erbracht wird, dass das Mitglied noch Schüler, Student oder Auszubildender ist und noch Kindergeld der Familienkasse gezahlt wird.

Dieser Nachweis ist jährlich unaufgefordert bis zum 10. Februar neu zu erbringen.

9. Die Ausübung der Mitgliedsrechte ist davon abhängig, dass die Beitragszahlung für das laufende oder mindestens für das vorausgegangene Geschäftsjahr nachgewiesen wird.

10. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (DLRG-Manager). Die Daten der Mitglieder werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften gespeichert und sind gegen Missbrauch gesichert.

11. Ein Austritt aus der DLRG-Ortsgruppe Speyer e.V. ist zum Ende eines Jahres möglich. Die Austrittserklärung muss schriftlich einen Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres beim Vorstand eingegangen sein.

12. Die Beitragssätze der DLRG-Ortsgruppe Speyer e.V. betragen:

a. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*€ 48,00
b. Erwachsene€ 72,00
c. Familien *€ 144,00
d. Körperschaften, Vereine etc.€ 144,00

* Es gelten die Sonderregelungen unter Nr. 8

13. Bankverbindung:

Sparkasse Vorderpfalz

IBAN: DE41 5455 0010 0380 0604 00 BIC : LUHSDE6AXXX

 

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