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Die vollständige Satzung kann nebenstehend heruntergeladen werden.
Im folgenden sind nur Auszüge aus der Satzung abgedruckt. Die vorliegende Fassung wurde am 26. Oktober 2024 durch die Mitgliederversammlung neu gefasst. Sie ersetzt die Satzung welche ursprünglich aus dem Jahr 1978 stammte.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Ortsgruppe Speyer e.V. ist eine Gliederung der DLRG e.V. Vereinsregister Berlin (Charlottenburg) Nr. 24198; innerhalb des DLRG Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V. Vereinsregister Mainz Nr. 1292, der einzigen Fortsetzung der am 19. Oktober 1913 gegründeten Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. . Sie führt die Bezeichnung: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Speyer e.V. (DLRG Ortsgruppe Speyer e.V.).
(2) Die DLRG Ortsgruppe Speyer e.V., gegründet 1931, ist im Vereinsregister Ludwigshafen unter der Nr.: VR 50646 eingetragen. Ihr Sitz ist die Stadt Speyer am Rhein.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Speyer e.V., können natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand der DLRG Ortsgruppe Speyer e.V.. Mit der Mitgliedschaft in der örtlichen Gliederung erwirbt das Mitglied zugleich die Mitgliedschaft in den übergeordneten Gliederungen.
(2) Das Mitglied erkennt durch seine Eintrittserklärung die Satzungen und Ordnungen der DLRG an und übernimmt alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten.
(3) Der Vorstand der DLRG Ortsgruppe Speyer e.V. entscheidet auch über Aufnahme eines Mitgliedes, das bereits in einer anderen DLRG-Ortsgruppe Mitglied ist und überwechseln möchte. Der Vorstand der DLRG Ortsgruppe behält sich im besonderen Fall das Recht vor, sofern übergeordnete Fakten gegen eine(n) Aufnahme bzw. Übertritt sprechen, die Aufnahme bzw. den Übertritt in die DLRG Ortsgruppe Speyer e.V. abzulehnen.
(4) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand der DLRG Ortsgruppe Speyer e. V. gerichteter schriftlicher Aufnahmeantrag. Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist der Antrag auch von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge, die die entsprechenden Anteile für die übergeordneten Gliederungen enthalten. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 8 Beitrag
(1) Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung nach § 12 (2) Ziff. e bzw. (3) festgelegten Mitgliedsbeiträge zu den bestimmten Zahlungsmodalitäten und Fristen zu leisten, die die entsprechenden Anteile für die übergeordneten Gliederungen enthalten.
§ 5 Ausübung der Rechte
(1) Das Mitglied übt seine Rechte und Pflichten in der DLRG Ortsgruppe Speyer e.V. selbst aus. Im DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz werden die Mitglieder durch den zuständigen Kreisbeauftragten (§ 9a der Satzung des DLRG Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V.) vertreten.
(2) Die Ausübung der Mitgliederrechte ist davon abhängig, dass das jeweilige Mitglied die Erfüllung seiner Beitragspflichten sowie seiner sonstigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DLRG Ortsgruppe Speyer e.V. bis zur Eröffnung der jeweiligen Mitgliederversammlung nachgekommen ist. Die Ausübung des Stimmrechtes eines Mitglieds, das eine oder mehrere der vorgenannten Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist ausgeschlossen.
§ 6 Stimmrecht
(1) Das Stimmrecht kann nur persönlich und erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres ausgeübt werden. Das passive Wahlrecht gilt mit Eintritt der Volljährigkeit. Wahlfunktionen in Organen der DLRG Ortsgruppe Speyer e.V. können nur Mitglieder ausüben. Das aktive und passive Wahlrecht für die DLRG–Jugend Ortsgruppe Speyer regelt die Jugendordnung der DLRG Ortsgruppe Speyer e.V., ersatzweise die Landesjugendordnung der DLRG-Jugend Rheinland-Pfalz.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.
(2) Die Austrittserklärung eines Mitgliedes muss schriftlich, mindestens einen Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstand der DLRG Ortsgruppe Speyer e.V. zugegangen sein. Der Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam.
(3) Die Streichung als Mitglied kann erfolgen ab einem Rückstand mit einem Jahresbeitrag, wenn der Rückstand mindestens einmal unter Fristsetzung erfolglos angemahnt wurde. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung der rückständigen Beiträge fortgeführt werden.
(4) Den Ausschluss aus der DLRG regelt die Schiedsordnung der DLRG e.V..
(5) Endet die Mitgliedschaft, ist das im Besitz befindliche DLRG-Eigentum zurückzugeben. Scheidet ein Mitglied aus einer Funktion aus, hat es die entsprechenden Unterlagen unverzüglich an die DLRG Ortsgruppe Speyer e.V. abzugeben. Für Schäden aus verspäteter Rückgabe haftet das Mitglied, ebenso wie für die Folgen eigenmächtigen Handelns, durch das die DLRG Ortsgruppe Speyer e.V. im Übrigen nicht verpflichtet wird.
(6) Der Übertritt in eine andere DLRG Ortsgruppe bedarf der schriftlichen Anzeige an den Vorstand. Der Übertritt wird wirksam, sobald der Nachweis der Mitgliedschaft in der anderen Ortsgruppe vorliegt. Hiermit endet die Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Speyer e.V.. Die Beitragspflicht erlischt mit Ablauf des Kalenderjahres.
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